Betreutes Einzelwohnen

Im Betreuten Einzelwohnen (BEW) bist du eine wichtige Stütze im Leben von jungen Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren. Du unterstützt sie in vielen Lebenslagen bei der Entwicklung zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung.

Zum Beispiel den Antrag auf Kindergeld stellen, Möbel shoppen und aufbauen, eine berufliche Perspektive entwickeln, Geld einteilen oder bei der Wohnungssuche … Für die jungen Menschen alles ein Klacks dank deiner Hilfe!

In diskriminierungsfreien Räumen vermitteln wir Akzeptanz und Perspektiven. Ansätze für Diversity und Inklusion sind daher für uns essenziell wichtig. Mit einer partizipativen und transparenten Grundhaltung arbeitest du mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit eng mit den jungen Menschen zusammen. Rückhalt in Form von regelmäßigen kollegialen Beratungen, Teamsitzungen und Supervisionen erhältst du natürlich jederzeit von deinem Team, um deine pädagogische Arbeit planen und reflektieren zu können.

Wir freuen uns, dich hoffentlich demnächst in einem unserer BEW-Teams zu begrüßen!

kurzes Einmaleins des BEW

Das Betreute Einzelwohnen (BEW) können junge Menschen aller Geschlechter zwischen 15. und 21. Lebensjahr freiwillig in Anspruch nehmen, wenn diese Hilfeform notwendig und geeignet ist. Die Hilfeplanung erfolgt gemeinsam mit dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten und wird i.d.R. alle 6 Monate überprüft. Die Aufnahme erfolgt nach den gesetzlichen Grundlagen des §§ 27 i.V.m 34 und 41 SGB VIII.

Die Finanzierung des Lebensunterhalts (HzL, Miete, einmalige Beihilfen, Zuschüsse etc.) in diesem Individualangebot regelt der §39 SGB VIII und wird durch das Jugendamt geleistet.  Die Betreuungskosten werden entsprechend des Tageskostensatzes monatlich dem Jugendamt in Rechnung gestellt. Die Details regelt die Ausführungsvorschrift Jugendhilfeunterhalt.

Die Regelleistung „C2“ umfasst 12 pauschalisierte Personalstunden pro Wochen zur Verfügung. Neben den administrativen Arbeiten finden durchschnittlich drei persönliche Beratungsgespräche z.B. in der Trägerwohnung und in der Kontakt-& Anlaufstelle statt. Der Grad der Selbständigkeit, vorhandene Ressourcen und die Ziele der jungen Menschen bestimmen den Umfang der Betreuungsleistung, dieser kann zwischen 6 und 18 Personalstunden pro Woche in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festgelegt werden (Genaueres hierzu in der Leistungsbeschreibung auf Anfrage).

Die pädagogische Arbeit erfolgt werktags in den Kernarbeitszeiten und ist keine 24/7 Betreuung. Am Wochenende erfolgt eine telefonische Rufbereitschaft, die innerhalb des Teams rotiert. Das Bezugsbetreuungssystem erfolgt durch Haupt- und Co-Beratung und stellt dadurch die Kontinuität der pädagogischen Arbeit sicher.

Im BEW leben die jungen Menschen in 1- oder 2-Zimmer-Wohnungen mit ausgestatteter Küche und Bad. Der Wohn- und Schlafraum ist unmöbliert. Die junge Menschen haben die Möglichkeit Gelder für die Einrichtung beim Jugendamt zu beantragen. Details regelt der Nebenkostenkatalog „Anlage F“ des Berliner Rahmenvertrags für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug). Nach Einzug prüfen die jungen Menschen und die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen einer Probezeit von 8 Wochen und werten zusammen mit den jungen Menschen aus, ob das Setting geeignet und notwendig ist.  

Die pädagogischen Ziele sind darauf ausgerichtet, die jungen Menschen bestmöglich auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Die jungen Menschen werden in ihren individuellen Verselbständigungsprozessen beraten und begleitet. Wohnen lernen, sowie die Entwicklung einer selbstbestimmten Lebensperspektive, die Identitätsfindung, die finanzielle Grundsicherung, die schulische und berufliche Perspektive, die Gesundheitsfürsorge und auch gesellschaftspolitische Themen gehören zum pädagogischen Auftrag dazu. Jede Hilfe wird entsprechend der Hilfeplanung individuell ausgestaltet.

Ausschlusskriterien für ein BEW sind beispielsweise alltagsbestimmender Substanzkonsum, akute Suizidalität oder Psychotik. Junge Menschen mit psychischen Erkrankungen werden nur mit geeigneter Behandlung und Behandlungswillen und Krankheitseinsicht (Compliance) aufgenommen.

Das BEW richtet sich an junge Menschen, die eine individuelle sozialpädagogische Wohnform benötigen und über Basiskompetenzen hinsichtlich Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung verfügen. Basiskompetenzen, sowie eigene Netzwerke, stellen sicher, dass sie in betreuungsfreien Zeiten eigenverantwortlich leben können.

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